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BGH, 14.04.1971 - IV ZR 149/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Scheidungsanspruchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Eheverfehlung - Anforderungen an die Zerrüttung einer Ehe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68
Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 149/69
Während der Kläger, der die Verschuldensscheidung nach § 43 EheG begehrt, zu beweisen hat, daß der beklagte Ehegatte eine schwere Eheverfehlung begangen und durch sie schuldhaft die Ehe zerrüttet hat, liegt die Beweislast nach § 48 Abs. 2 EheG dafür, daß der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat, grundsätzlich beim beklagten Ehegatten (vgl. BGHZ 52, 307 ff.; 53, 345) [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68]. - BGH, 17.09.1969 - IV ZR 736/68
Widerspruch gegen Ehescheidung
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 149/69
Während der Kläger, der die Verschuldensscheidung nach § 43 EheG begehrt, zu beweisen hat, daß der beklagte Ehegatte eine schwere Eheverfehlung begangen und durch sie schuldhaft die Ehe zerrüttet hat, liegt die Beweislast nach § 48 Abs. 2 EheG dafür, daß der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat, grundsätzlich beim beklagten Ehegatten (vgl. BGHZ 52, 307 ff.; 53, 345) [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68]. - BGH, 25.02.1970 - IV ZR 753/68
Widerspruch gegen Ehescheidung
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 149/69
Während der Kläger, der die Verschuldensscheidung nach § 43 EheG begehrt, zu beweisen hat, daß der beklagte Ehegatte eine schwere Eheverfehlung begangen und durch sie schuldhaft die Ehe zerrüttet hat, liegt die Beweislast nach § 48 Abs. 2 EheG dafür, daß der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat, grundsätzlich beim beklagten Ehegatten (vgl. BGHZ 52, 307 ff.; 53, 345) [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68]. - BGH, 03.11.1965 - IV ZR 249/64
Ehebrecherisches Verhalten und ungenießbares Essens als Grund für die Zerrüttung …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZR 149/69
Andererseits kann die ehezerrüttende Wirkung des Verhaltens der Beklagten weitgehend dem Kläger zuzurechnen sein, wenn und soweit es darauf zurückgeht, daß der Kläger den bösen Schein ehewidriger Beziehungen nicht gemieden oder es unterlassen hat, den Verdacht solcher Beziehungen bei der Beklagten auszuräumen (vgl. BGH Urteil vom 3. November 1965 - IV ZR 249/64; BGB-RGRK EheG 10./H. Aufl. § 48 Anm. 124 Abs. 2).